News aus dem Hamburger Rathaus

Indexmieten wirksam begrenzen: Rot-Grün will neue Bundesregelung in Hamburg unverzüglich umsetzen

08.10.2026

In Phasen hoher Inflation können Indexmieten viele Menschen finanziell stark belasten. Aktuell arbeitet der Bund daher an einer stärkeren gesetzlichen Begrenzung von Indexmieten. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen die geplante Neuregelung unmittelbar nach ihrem Inkrafttreten auch in Hamburg anwenden. Mit einem gemeinsamen Antrag will Rot-Grün sicherstellen, dass die dafür notwendige Hamburger Rechtsverordnung frühzeitig vorbereitet wird. Über den rot-grünen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft am 14. Oktober.

Dazu Martina Koeppen, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Wer eine Indexmiete hat, spürt hohe Inflation oft doppelt: Lebensmittel und Energie werden teurer und gleichzeitig kann auch die eigene Miete deutlich steigen. Genau deshalb haben wir bereits 2022 von Hamburg aus eine Reform der Indexmieten angestoßen. Dass der Bund jetzt endlich eine Dämpfung vorsieht, ist ein wichtiger Schritt für die betroffenen Mieter:innen. Wenn die neuen Möglichkeiten in Kraft treten, werden wir sie in Hamburg vom ersten Tag an nutzen und die notwendige Rechtsverordnung frühzeitig vorbereiten. Gleichzeitig bleibt unsere weitergehende Forderung bestehen: Wir wollen eine echte Kappungsgrenze für Indexmieten von höchstens 3,5 Prozent pro Jahr. Gerade in Zeiten hoher Inflation müssen Mieter:innen wirksamer vor zusätzlichen Belastungen geschützt werden. Steigende Preise dürfen nicht eins zu eins auf die Miete durchschlagen.“

7. Oktober: „Dieser Tag gehört dem Gedenken an die Opfer des Hamas-Terrors“

07.10.2026

Morgen jährt sich der Terrorangriff der Hamas auf Israel zum dritten Mal. Rund 1.200 Menschen wurden am 7. Oktober 2023 getötet, 251 weitere als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt. Nie zuvor seit der Shoah wurden an einem einzigen Tag so viele Jüd:innen ermordet. Für viele Menschen in Israel, Deutschland und Hamburg ist der 7. Oktober deshalb ein Tag der Trauer und des Gedenkens. Für den morgigen Jahrestag ist in Hamburg zugleich eine pro-palästinensische Demonstration unter dem Motto „Drei Jahre Genozid“ angekündigt. Die Hamburger Antisemitismusbeauftragte Anna von Villiez kritisiert den Aufruf als gezielte Provokation gegenüber Jüd:innen. Auch der Hamburger Verfassungsschutz warnt vor einer Teilnahme.

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Der 7. Oktober hat sich tief in das Gedächtnis von Jüd:innen weltweit eingebrannt. Vor drei Jahren wurden rund 1.200 Menschen von der Hamas und ihren Verbündeten ermordet und 251 Menschen verschleppt. Es war der größte Massenmord an Jüd:innen seit der Shoah. Für viele Menschen auch bei uns in Deutschland ist dieser Tag deshalb mit Trauer, Schmerz und Angst verbunden. Ausgerechnet den Jahrestag dieses Terrors für antiisraelischen Protest zu nutzen, bei dem die Opfer des 7. Oktober ausgeblendet und Botschaften verbreitet werden, die antisemitisch anschlussfähig sind, ist für mich als Demokrat und vor dem Hintergrund unserer deutschen Geschichte unerträglich. Der Verfassungsschutz hat deutlich gemacht, wie problematisch Teile des Aufrufs zu bewerten sind. Gleichzeitig gilt auch am 7. Oktober: Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind zentrale Grundrechte unserer Demokratie. Kritik an der israelischen Regierung und ihrer Politik muss möglich sein. Wo aber antisemitische Hetze, Gewaltverherrlichung oder strafbare Parolen beginnen, müssen die Sicherheitsbehörden konsequent einschreiten. An diesem Tag sollten unsere Gedanken vor allem bei den Opfern des 7. Oktober und ihren Angehörigen sein, für die die Folgen dieses Terrorangriffs bis heute spürbar sind.“

Ukrainisch im Abitur: Rot-Grün will neue Prüfungsmöglichkeit schaffen

05.10.2026

Mit einem gemeinsamen Antrag bringen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen die Einführung von Ukrainisch als Abiturprüfungsfach in Hamburg auf den Weg. Dazu soll die Schulbehörde einen Rahmenplan erarbeiten. Zudem soll die Anerkennung auf Bundesebene vorangetrieben und die Verfügbarkeit ausreichend qualifizierter Lehrkräfte sichergestellt werden. Bislang kann Ukrainisch in der Oberstufe bereits belegt, aber noch nicht als Abiturprüfungsfach gewählt werden. Über den rot-grünen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft am 14. Oktober.

Dazu Tom Hinzmann, Experte für Schulpolitik der SPD-Fraktion Hamburg: „Mehrsprachigkeit ist eine Stärke und gehört längst zum Alltag an Hamburgs Schulen. Viele ukrainische und ukrainischstämmige Schüler:innen sprechen Ukrainisch auf hohem Niveau und vertiefen ihre Sprachkenntnisse bereits im Unterricht. Deshalb ist es nur konsequent, ihnen künftig auch die Möglichkeit zu geben, Ukrainisch als Prüfungsfach im Abitur zu wählen. Viele andere Herkunftssprachen können in Hamburg bereits als Abiturprüfungsfach gewählt werden. Ukrainisch soll hier künftig gleichziehen. Dafür brauchen wir einen verlässlichen Rahmenplan, ausreichend qualifizierte Lehrkräfte und die notwendigen Absprachen auf Bundesebene. So erweitern wir die Wahlmöglichkeiten im Abitur und erkennen zugleich die sprachlichen Kompetenzen an, die viele junge Menschen mitbringen.“

Kienscherf: „CDU muss endlich Verantwortung im Umgang mit der AfD übernehmen“

30.09.2026

Die Hamburger CDU hat auf ihrem gestrigen Landesparteitag über den Umgang mit extremistischen Kräften und die Frage der Abgrenzung debattiert. Landeschef Dennis Thering erklärte dabei, seine Absage an eine Zusammenarbeit mit der AfD habe nichts mit „irgendwelchen Brandmauern“, sondern mit inhaltlichen Differenzen zu tun. Zugleich verweigert sich die CDU weiterhin der Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens.

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Bei der AfD geht es längst nicht mehr um einzelne politische Positionen, über die man streiten kann. Es geht um eine Partei, die sich in den vergangenen Jahren immer weiter radikalisiert hat, deren Landesverbände zum Teil als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind und deren Gesamtpartei als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet werden darf. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, der sich auch die CDU stellen muss. Wer die Abgrenzung zur AfD auf einzelne Inhalte reduziert, verkennt das eigentliche Problem. Entscheidend ist das Wesen und die Entwicklung einer Partei, bei der Verfassungsschutzbehörden Bestrebungen gegen zentrale Prinzipien unserer Verfassung wie Menschenwürde und Demokratie festgestellt haben. Genau deshalb muss sorgfältig geprüft werden, ob die Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren vorliegen. Wer sich den Schutz unserer Demokratie auf die Fahnen schreibt, darf sich der Prüfung eines möglichen Verbotsverfahrens nicht länger verweigern. Die CDU muss endlich Verantwortung im Umgang mit der AfD übernehmen. Es geht nicht um die Zukunft der CDU, sondern um die Zukunft unseres Landes und unserer Demokratie.“

AfD-Verbotsverfahren prüfen: SPD-Fraktionschefs in Bund und Ländern fordern zügige Bund-Länder-Arbeitsgruppe

29.09.2026

Die Vorsitzenden der SPD-Fraktionen in Bundestag, Europäischem Parlament und den Ländern haben sich in einer gemeinsamen Erklärung dafür ausgesprochen, die Voraussetzungen für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren systematisch zu prüfen. In der Erklärung fordern sie, noch in diesem Jahr eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die das vorhandene Material zusammenträgt, strukturiert und unabhängig bewertet. In Hamburg haben SPD, Grüne und Linke bereits einen entsprechenden interfraktionellen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht. Darüber debattiert und entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer morgigen Sitzung.

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Unsere Forderung nach einer sorgfältigen und rechtssicheren Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens bekommt immer breitere Unterstützung. Die SPD-Fraktionsvorsitzenden in Bund und Ländern sowie im Europäischen Parlament sind sich einig: Die Instrumente unserer wehrhaften Demokratie sind dafür geschaffen worden, unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Wenn die Voraussetzungen für ein Verfahren vorliegen, dürfen wir davor nicht aus politischer Bequemlichkeit zurückschrecken. Wichtig ist dabei: Nicht die Politik entscheidet über ein Parteiverbot, sondern allein das Bundesverfassungsgericht. Die Politik trägt aber die Verantwortung dafür, eine belastbare Prüfung zu ermöglichen. Genau dafür wollen wir morgen in der Hamburgischen Bürgerschaft die Grundlage schaffen.“

Starke Bezirke, moderne Verwaltung: Rot-Grün stößt umfassenden Beteiligungsprozess für Reform der Bezirksverwaltung an

28.09.2026

Hamburgs Bezirksämter sind für viele Menschen der erste Kontakt mit der Verwaltung und zugleich ein zentraler Ort kommunalpolitischer Gestaltung. Nachdem der Senat ein Eckpunktepapier für eine Bezirksreform vorlegt hat, stoßen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen nun einen umfassenden Beteiligungsprozess an und formulieren gleichzeitig die eigenen Vorstellungen für die Reform. Ziel ist eine moderne, leistungsfähige und bürgernahe Bezirksverwaltung. Im Mittelpunkt stehen klarere Zuständigkeiten, mehr Handlungsspielräume für die Bezirke sowie einfachere und digitale Verfahren. Über den rot-grünen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 30. September.

Dazu Anja Quast, bezirkspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Anforderungen an die Bezirksämter haben sich in den vergangenen zwanzig Jahren deutlich verändert. Digitalisierung, Fachkräftemangel, neue Aufgaben und steigende Erwartungen an schnelle Verfahren machen eine Reform notwendig. Mit dem Eckpunktepapier des Senats und unserem Antrag starten wir jetzt einen umfassenden Beteiligungsprozess zur Zukunft der Bezirksverwaltung. Dabei wollen wir alle Betroffenen und Interessierten einbeziehen. Entscheidend ist, dass Anträge zügig bearbeitet werden, Zuständigkeiten klar sind und die Bezirke vor Ort ansprechbar und handlungsfähig bleiben. Entscheidungen müssen dort getroffen werden können, wo das Wissen über die Situation im Stadtteil vorhanden ist. Zugleich wollen wir Doppelstrukturen abbauen und die Zusammenarbeit zwischen Bezirken und Fachbehörden effizienter organisieren. Deshalb bringen wir die Reform gemeinsam mit Bezirksämtern, Beschäftigten und Bezirksversammlungen voran.“

Regelanfrage wirkt: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst keinen Platz

24.09.2026

Im ersten Monat der neuen Regelanfrage sind bereits bei fünf Personalverfahren für den Hamburger Staatsdienst Erkenntnisse des Verfassungsschutzes aufgefallen. Für die SPD-Fraktion zeigt das deutlich: Die Überprüfung ist richtig und notwendig, um Verfassungsfeinde vom öffentlichen Dienst fernzuhalten. Insgesamt wurden seit Anfang August mehr als 4.000 Anfragen gestellt.

Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Die ersten Zahlen zeigen, warum die Regelanfrage notwendig ist. Innerhalb nur eines Monats sind bei fünf Personalverfahren Erkenntnisse des Verfassungsschutzes aufgefallen. Genau dafür gibt es dieses Instrument. Dass uns diese Zahlen ausgerechnet eine Anfrage der Linken liefert, hat eine gewisse Ironie. Die Linksfraktion hat der Einführung der Regelanfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft nicht zugestimmt und kritisiert das Verfahren weiterhin. Die Linke hat offenbar weniger Probleme mit Verfassungsfeinden im Staatsdienst als mit einem rechtsstaatlichen Verfahren, das genau das verhindern soll. Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Wer unsere freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft, darf nicht im Namen dieses Staates arbeiten. Wer für unseren Staat tätig ist, trägt eine besondere Verantwortung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass diejenigen, die ihre Anliegen in der Verwaltung bearbeiten, an unseren Hochschulen tätig sind oder unsere Kinder unterrichten, fest auf dem Boden unserer Verfassung stehen. Jeder einzelne Fall wird dabei rechtsstaatlich geprüft und die Betroffenen werden angehört. Bleiben begründete Zweifel an der Verfassungstreue, erfolgt keine Einstellung. Für uns ist klar: Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst keinen Platz.“

Knapp vier Millionen Euro Bundesförderung: Rückenwind für Hamburgs Schwimminfrastruktur

23.09.2026

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute Bundesmittel in Höhe von rund 3,94 Millionen Euro für die Sanierung und Modernisierung Hamburger Schwimmbäder beschlossen. Die Förderung knüpft an die umfangreichen Hamburger Anstrengungen zur Stärkung der Schwimminfrastruktur und eine Reihe bürgerschaftlicher Initiativen der Regierungsfraktionen an.

Dazu Juliane Timmermann, sportpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Bundesförderung ist eine sehr gute Nachricht für den Schwimmsport in Hamburg. Unsere Arbeit der vergangenen Jahre zahlt sich aus: Wir haben den Sanierungsbedarf bei den Lehrschwimmbecken systematisch in den Blick genommen, eigene Hamburger Mittel bereitgestellt und frühzeitig darauf gesetzt, diese mit Bundesmitteln zu ergänzen. Jetzt kommen knapp vier Millionen Euro zusätzlich nach Hamburg. Das gibt uns weiteren Rückenwind für moderne und verlässliche Schwimminfrastruktur in unserer Stadt. Schwimmen zu können ist weit mehr als Sport. Es ist eine lebenswichtige Fähigkeit und eine wichtige Voraussetzung für Teilhabe. Deshalb brauchen wir gute Wasserflächen für den Schwimmunterricht, die Vereine und für Menschen jeden Alters. Hamburg investiert seit Jahren konsequent in seine Sport- und Schwimminfrastruktur. Die verfügbaren ganzjährig nutzbaren Wasserzeiten nehmen zu. Die zusätzlichen Bundesmittel helfen uns dabei, diesen Weg fortzusetzen und notwendige Modernisierungen weiter voranzubringen.“

Mieter:innen wirksam schützen: Neue Taskforce bearbeitet 1.454 Fälle möglicher Mietpreisüberhöhung

22.09.2026

Seit dem 1. Juli 2026 bearbeitet das neue Sachgebiet Mietpreisüberhöhung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zentral Hinweise auf möglicherweise unzulässig hohe Mieten. Nach Bereinigung von Doppel- und Mehrfachmeldungen befinden sich aktuell 1.454 konkrete Fälle in Bearbeitung. Das geht aus der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Martina Koeppen hervor. Demnach ist die Taskforce nahezu vollständig besetzt. Erste Vor-Ort-Prüfungen laufen bereits.

Dazu Martina Koeppen, stadtentwicklungspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion Hamburg: „Wer den Verdacht hat, eine unzulässig hohe Miete zu zahlen, sollte das nicht einfach hinnehmen. Hamburg hat den Mietenmelder genau dafür eingeführt, damit Mieter:innen einen solchen Verdacht unkompliziert melden und die zuständigen Stellen ihn gezielt prüfen können. Für eine belastbare Überprüfung sind viele konkrete Angaben zur Wohnung, zur Miethöhe und zum Mietverhältnis notwendig. Deshalb ist es wichtig, ausschließlich den städtischen Mietenmelder zu nutzen, der diese Informationen strukturiert abfragt und auch das Hochladen notwendiger Unterlagen ermöglicht. Mit inzwischen 1.454 konkreten Fällen zeigt sich, wie wichtig die neue Taskforce ist. Entscheidend ist jetzt, dass aus den Meldungen auch konkrete Prüfungen folgen und mögliche Verstöße konsequent verfolgt werden. Die ersten Wohnungsbegehungen haben bereits stattgefunden, weitere sind vereinbart. Bei einem begründeten Verdacht können Unterlagen angefordert, Wohnungen vermessen, Mieter:innen befragt und Vermieter:innen angehört werden. Wenn ein Verstoß festgestellt wird, kann am Ende auch ein Bußgeld stehen. So bekommt der Schutz von Mieter:innen ganz praktisch mehr Durchsetzungskraft.“

Bund-Länder-Arbeitsgruppe zeitnah einsetzen: SPD, Grüne und Linke wollen Voraussetzungen für AfD-Verbotsverfahren prüfen

17.09.2026

Wer über ein mögliches Verfahren gegen die AfD entscheidet, braucht eine belastbare Tatsachengrundlage und eine fundierte juristische Bewertung. Deshalb setzen sich die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken dafür ein, zeitnah eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen und die Voraussetzungen für ein mögliches Verfahren gegen die „Alternative für Deutschland“ zu prüfen (siehe Anlage). Die Arbeitsgruppe soll unter Federführung des Bundes alle relevanten Erkenntnisse und Materialien zusammentragen und bewerten, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht tragfähig begründet werden können. Über den interfraktionellen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer kommenden Sitzung am 30. September.

Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Politik entscheidet nicht, ob eine Partei verboten wird. Sie muss aber dafür sorgen, dass diese Frage überhaupt belastbar geprüft werden kann. Genau dafür wollen wir zeitnah eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einrichten, die die vorhandenen Erkenntnisse bündelt und prüft, ob die hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verfahren erfüllt sind. Das umfangreiche rechtswissenschaftliche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat aus unserer Sicht noch einmal wichtige Hinweise für die Notwendigkeit einer Prüfung gegeben. Unser Verfassungsrecht legt die Entscheidung über einen Antrag auf ein Verbotsverfahren bewusst in die Hände von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Wir sorgen dafür, dass diese Entscheidung auf der Grundlage belastbarer Fakten getroffen werden kann. Für uns Demokraten ist klar: Unsere deutsche Geschichte verpflichtet uns, die Instrumente zum Schutz unserer Demokratie, unserer Grundrechte und unseres Rechtsstaats nicht ungenutzt zu lassen, nur weil ihre Anwendung politisch unbequem ist. Am Ende gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Voraussetzungen liegen vor, dann ist es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, dies zu bewerten und die AfD gegebenenfalls zu verbieten. Oder sie liegen eben nicht vor, dann gibt es kein Verbot. Eine Partei, die sicher auf den Grundfesten unserer Demokratie steht, muss das Verfahren nicht so fürchten, wie es die AfD offenbar tut.“