Bund-Länder-Arbeitsgruppe zeitnah einsetzen: SPD, Grüne und Linke wollen Voraussetzungen für AfD-Verbotsverfahren prüfen
17.09.2026
Wer über ein mögliches Verfahren gegen die AfD entscheidet, braucht eine belastbare Tatsachengrundlage und eine fundierte juristische Bewertung. Deshalb setzen sich die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken dafür ein, zeitnah eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen und die Voraussetzungen für ein mögliches Verfahren gegen die „Alternative für Deutschland“ zu prüfen (siehe Anlage). Die Arbeitsgruppe soll unter Federführung des Bundes alle relevanten Erkenntnisse und Materialien zusammentragen und bewerten, ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht tragfähig begründet werden können. Über den interfraktionellen Antrag entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer kommenden Sitzung am 30. September.
Dazu Dirk Kienscherf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Hamburg: „Die Politik entscheidet nicht, ob eine Partei verboten wird. Sie muss aber dafür sorgen, dass diese Frage überhaupt belastbar geprüft werden kann. Genau dafür wollen wir zeitnah eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einrichten, die die vorhandenen Erkenntnisse bündelt und prüft, ob die hohen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Verfahren erfüllt sind. Das umfangreiche rechtswissenschaftliche Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte hat aus unserer Sicht noch einmal wichtige Hinweise für die Notwendigkeit einer Prüfung gegeben. Unser Verfassungsrecht legt die Entscheidung über einen Antrag auf ein Verbotsverfahren bewusst in die Hände von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Wir sorgen dafür, dass diese Entscheidung auf der Grundlage belastbarer Fakten getroffen werden kann. Für uns Demokraten ist klar: Unsere deutsche Geschichte verpflichtet uns, die Instrumente zum Schutz unserer Demokratie, unserer Grundrechte und unseres Rechtsstaats nicht ungenutzt zu lassen, nur weil ihre Anwendung politisch unbequem ist. Am Ende gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Voraussetzungen liegen vor, dann ist es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, dies zu bewerten und die AfD gegebenenfalls zu verbieten. Oder sie liegen eben nicht vor, dann gibt es kein Verbot. Eine Partei, die sicher auf den Grundfesten unserer Demokratie steht, muss das Verfahren nicht so fürchten, wie es die AfD offenbar tut.“