Finanzielle Mittel der Landtagsabgeordneten


Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft

Da mir die Transparenz innerhalb politischer Institutionen besonders wichtig ist, informiere ich auch umfassend über meine Einkünfte als Abgeordnete.

Abgeordnetenentschädigung
 
Gemäß § 2 Absatz 2 Hamburger Abgeordnetengesetz steht Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft ein angemessenes Entgelt zu, dass ihre Unabhängigkeit sichert. Monatlich erhalte ich 4.081 Euro, die voll zu versteuern sind.

Für alle bürgerschaftlichen Sitzungen sowie Sitzungen der Fraktion erhalte ich ein Sitzungsgeld nach § 4 Hamburger Abgeordnetengesetz in Höhe von 40 Euro.

Büroausstattung
 
Zu Beginn der Wahlperiode habe ich 4.500 Euro erhalten, um mein Büro einzurichten und für die nötige Büro- und IT-Ausstattung zu sorgen.

Nach 3 Jahren steht den Abgeordneten weitere 1.000 Euro zur Verfügung, um Anpassungen bei der Büroausstattung vorzunehmen (vgl. § 3 Hamburger Abgeordnetengesetz).

Kostenpauschale für mein Büro
 
Als Pauschale erhalte ich gemäß § 3 Hamburgisches Abgeordnetengesetz 980 Euro steuerfrei für die Miete meines Abgeordnetenbüros, als auch 540 Euro für die laufenden Kosten.

Reisekosten
 
Die Hamburgische Bürgerschaft stellt mir grundsätzlich eine Reisekostenentschädigung (§ 3 Hamburger Abgeordnetengesetz) zur Verfügung, sowie ein HVV-Fahrberechtigungsausweis für die Bereiche AB, welches ich jedoch nicht in Anspruch nehme.

Nebentätigkeiten
 
Neben meiner Abgeordnetentätigkeit erhalte ich als Referendarin monatlich 1.490,60 Euro brutto.
Daneben übe ich lediglich ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeiten in verschiedensten Gremien der SPD oder anderen gemeinnützigen Organisationen aus.

Stand: 15.02.2023

Weitere Informationen zu Entschädigungen für Abgeordnete und die rechtlichen Grundlangen dafür finden Sie hier: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbgGHArahmen