Finanzielle Mittel der Landtagsabgeordneten
Vertrauen braucht Klarheit. Deshalb ist es mir wichtig, offen über meine Einkünfte, Sachleistungen und Nebentätigkeiten als Abgeordnete zu informieren. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die finanziellen Mittel, die mir im Rahmen meines Mandats zur Verfügung stehen – sowie Angaben zu meiner beruflichen Tätigkeit und zu meiner Büroausstattung.
Abgeordnetenentschädigung
Gemäß § 1 Absatz 2 Hamburger Abgeordnetengesetz steht Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft ein angemessenes Entgelt zu, dass ihre Unabhängigkeit sichert. Monatlich erhalte ich 4.807 Euro, die voll zu versteuern sind.
Für alle bürgerschaftlichen Sitzungen sowie Sitzungen der Fraktion erhalte ich ein Sitzungsgeld nach § 4 Hamburger Abgeordnetengesetz in Höhe von 40 Euro.
Büroausstattung
Zu Beginn der Wahlperiode habe ich 4.500 Euro erhalten, um mein Büro einzurichten und für die nötige Büro- und IT-Ausstattung zu sorgen.
Nach 3 Jahren steht den Abgeordneten weitere 1.000 Euro zur Verfügung, um Anpassungen bei der Büroausstattung vorzunehmen (vgl. § 3 Hamburger Abgeordnetengesetz).
Kostenpauschale für mein Büro
Als Pauschale erhalte ich gemäß § 3 Hamburgisches Abgeordnetengesetz 740 Euro steuerfrei für die Miete unseres gemeinschaftlichen Abgeordnetenbüros, sowie 1.000 Euro für die laufenden Kosten.
Reisekosten
Die Hamburgische Bürgerschaft stellt mir grundsätzlich eine Reisekostenentschädigung (§ 3 Hamburger Abgeordnetengesetz) zur Verfügung, sowie ein Fahrberechtigungsausweis für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb Hamburgs.
Nebentätigkeiten
Neben meiner Abgeordnetentätigkeit bin ich als Wissenschaftliche Mitarbeiterin im öffentlichen Recht an der Helmut-Schmidt-Universität tätig. Die Vergütung erfolgt gemäß TVöD, Entgeltgruppe 13, Teilzeitbeschäftigung (50 %).
Daneben übe ich lediglich ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeiten in verschiedensten Gremien der SPD oder anderen gemeinnützigen Organisationen aus.
Stand: 25.02.2026